Steuersatz und Holzhackschnitzel

Bis zu einem BFH-Urteil im Jahr 2022 galt für Holzhackschnitzel die als Brennmittel benutzt wurden der volle Umsatzsteuersatz von 19 %. War der Unternehmer Regelbesteuerer so hatte er im Gegensatz zum Verkauf von ermäßigt zu besteuerndem Brennholz einen Nachteil. Bisher wurde der ermäßigte Umsatzsteuersatz auch auf Holzhackschnitzel in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz nur für Abfallprodukte aus dem Holzverarbeitungsvorgang gewährt. Ab dem 06.12.2024 gilt der ermäßigte Steuersatz nun auch für aus dem Stammholz hergestellte Hackschnitzel, wie z.B. Brennholz. Pauschalierende Land- und Forstwirte wenden allerdings wie bisher den pauschalen USt-Satz von 5,5 % an. Einzelheiten zur Anwendung sowie Weiteranwendung des ursprünglichen auf die Rechtsprechung erlassenem BMF-Schreibens finden Sie in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17.04.2025 (GZ: III C 2 - S 7221/00019/005/013).
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